Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen
Die angeführten Bedingungen sind Grundlage des Kaufvertrages, welche durch die Bestellung seitens des Käufers anerkannt werden. Abweichungen von diesen Bedingungen müssen von uns schriftlich bestätigt werden.
Lieferungen
Spielgeräte mit Montage werden von uns fachgerecht inkl. aller Erd- und Nebenarbeiten (jedoch ohne Entsorgung von Aushubmaterial und ohne Rekultivierung), wie Erstellen von Betonfundamenten usw., betriebsfertig aufgestellt. Montagehindernisse, die erst während den Montagearbeiten zutage treten, werden nach tatsächlichem Behebungsaufwand in Rechnung gestellt. (z.B. abschremmen von altem Betonuntergrund etc.) Wurde mit uns ein Liefer- und Montagetermin vereinbart und kann der Käufer diesen Termin nicht einhalten, so sind wir hiervon mind. 4 Arbeitstage vorher zu verständigen. Er folgt keine Verständigung, so werden die Kosten der verhinderten Montage für Beladung, Fahrt und Personal dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. LKW Zufahrt muss bis zum Montageort bauseits gegeben sein. Für eine entsprechende Baustellenabsicherung während der Bauphase hat der AG Sorge zu tragen.
Haftung
Produkthaftungsansprüche, die aus anderen Bestimmungen als dem Produkthaftungsgesetz, BGBI.99/1988 abgeleitet werden könnten, werden ausgeschlossen. Wenn Spielgeräte nicht durch uns montiert werden, entbindet uns eine unsachgemäße, fehlerhafte Montage von jeglicher Haftung. Fehlende Teile, die beim Empfang der Sendung nicht sofort festgestellt werden können, müssen am Tag der Zustellung der Sendung schriftlich an uns gemeldet werden. Die vertraglichen Zahlungstermine sind auch dann einzuhalten, wenn sich eine Mängelrüge in einem unwesentlichen Umfang als berechtigt erwiesen hat. Auch bei berechtigter Mängelrüge darf der Käufer nur den Teil der Kaufsumme einbehalten, der dem Streitwert entspricht.rnrnDie Befestigungen müssen regelmäßig überprüft und, wenn erforderlich, nachgezogen werden. Erstmals 6 Wochen nach Montage, danach in regelmäßigen Abständen laut EN1176 – 7 (lt. Anleitung für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb).
Unsere Montagepreise gelten für Montagen innerhalb Österreichs zuzgl. einer An-, Abfahrts- und Baustelleneinrichtungspauschale.rnrnMontagekoordinator: Der von der FRITZ FRIEDRICH GesmbH zur Verfügung gestellte Montagekoordinator hat die Aufgabe, den Montagevorgang sowie die Situierung im Sinne der Normen (Sicherheitsabstände) zu koordinieren. Das zur Montage notwendige Personal (ca. 4-5 Personen) sowie Grabgerät, Werkzeug und Beton muss bauseits gestellt werden. Die Anlieferung der Spielgeräte, als vorgefertigter Bausatz, erfolgt durch Spedition. Die LKW- Entladung und Übernahme der Spielgeräte, muss vom Kunden erfolgen.
Zahlung
Wenn nicht anders vereinbart, gelten als Zahlungsziel 14 Tage netto. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden bankübliche Verzugszinsen verrechnet. Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Graz. Im Falle einer Weiterveräußerung bleibt der Eigentumsvorbehalt aufrecht und gilt die Kaufpreisforderung als an uns abgetreten.
Spielgeräte ohne Montage: Für den Zusammenbau und die Montage der Geräte werden Fotos, Skizzen und Montageanleitungen beigegeben.rnFür Lieferungen bis zu einem Netto-Warenwert von € 2.000,u002du002d werden anfallende Frachtkosten verrechnet.rnrnFür Lieferungen zu einem Netto-Warenwert von € 2.001,- bis € 3.000,u002du002d wird ein Frachtkostenzuschlag in der Höhe von mind. 10 % des Netto-Warenwertes verrechnet. Für Lieferungen zu einem Netto-Warenwert von € 3.001,- bis € 4.500,- wird ein Frachtkostenzuschlag von mind. 8 % des Netto-Warenwertes verrechnet. Lieferungen über einem Netto-Warenwert von € 4.501,u002du002d werden frei Bestimmungsort innerhalb Österreichs „unentladen“ geliefert. Transporte per Bahn oder Spedition erfolgen auf Gefahr des Käufers. Für Transportschäden wird von uns keine Haftung übernommen. Die Organisation und die Kosten der LKW-Entladung gehen zu Lasten des Käufers.rnrnTransportschäden muss sich der Empfänger sofort bei Übernahme vom Transportunternehmer (Spediteur) bestätigen lassen. Nur dann können Ersatzforderungen an das Transportunternehmen gestellt werden. Wir sind Ihnen gerne bei der Schadensabwicklung behilflich, wenn Sie uns den Schaden am Tag der Zustellung melden. Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass einige Spielgeräte bis zu 130 cm im Erdreich versetzt werden müssen. Dadurch ist eine Montage auf Tiefgaragen nur bedingt möglich. Die korrekte Bodenverankerung ist aus unserer Montagedokumentation ersichtlich. Wir bitten Sie, dies bei der Planung des Spielplatzes zu berücksichtigen.
Garantie
Wir gewähren für die von uns gelieferten Spielgeräte eine Garantie von 2 Jahren auf einwandfreie Funktion und Haltbarkeit.rnrn5 Jahre garantieren wir auf von uns geliefertes unbehandeltes Lärchenholz (ohne Erdkontakt) mit Metallkonsolen gegen Bruch und Fäulnisschäden, welche die Standsicherheit beeinträchtigen. 5 Jahre garantieren wir auf Robinienholz im direkten Erdkontakt gegen Bruch und Fäulnisschäden, welche die Standsicherheit beeinträchtigen. Für alle beweglichen Teile 1 Jahr Garantie, ausgenommen mutwillige Zerstörung oder höhere Gewalt. Wir behalten uns die Möglichkeit von Konstruktionsänderungen und Verbesserungen vor. Es können daher Katalogabbildungen vom tatsächlich gelieferten Produkt abweichen. Ersatzansprüche sind auf die einzelnen schadhaften Teile beschränkt und beinhalten keine Arbeitszeit und keine Transportspesen. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Folgeschäden. Holz ist ein natürlicher Baustoff. Durch Klimaeinflüsse wie Luftfeuchtigkeit, Trocknung und Nässe sind Rissbildung und Verformung unvermeidbar und stellen keinen Reklamationsgrund dar. Ebenso können bei Oberflächenbehandlungen Farbabweichungen durch UV Einwirkung entstehen, welche in keiner Weise eine Qualitätsbeeinträchtigung bilden.