Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen

Version 2021

Die ange­führten Bedin­gungen sind Grund­lage des Kauf­ver­trages, welche durch die Bestel­lung seitens des Käufers aner­kannt werden. Abwei­chungen von diesen Bedin­gungen müssen von uns schrift­lich bestä­tigt werden.

Lieferungen

Spiel­ge­räte mit Montage werden von uns fach­ge­recht inkl. aller Erd- und Neben­ar­beiten (jedoch ohne Entsor­gung von Aushub­ma­te­rial und ohne Rekul­ti­vie­rung), wie Erstellen von Beton­fun­da­menten usw., betriebs­fertig aufge­stellt. Monta­ge­hin­der­nisse, die erst während den Monta­ge­ar­beiten zutage treten, werden nach tatsäch­li­chem Behe­bungs­auf­wand in Rech­nung gestellt. (z.B. abschremmen von altem Beton­un­ter­grund etc.) Wurde mit uns ein Liefer- und Monta­ge­termin verein­bart und kann der Käufer diesen Termin nicht einhalten, so sind wir hiervon mind. 4 Arbeits­tage vorher zu verstän­digen. Er folgt keine Verstän­di­gung, so werden die Kosten der verhin­derten Montage für Bela­dung, Fahrt und Personal dem Auftrag­geber in Rech­nung gestellt. LKW Zufahrt muss bis zum Monta­geort bauseits gegeben sein. Für eine entspre­chende Baustel­len­ab­si­che­rung während der Bauphase hat der AG Sorge zu tragen.

Haftung

Produkt­haf­tungs­an­sprüche, die aus anderen Bestim­mungen als dem Produkt­haf­tungs­ge­setz, BGBI.99/​1988 abge­leitet werden könnten, werden ausge­schlossen. Wenn Spiel­ge­räte nicht durch uns montiert werden, entbindet uns eine unsach­ge­mäße, fehler­hafte Montage von jegli­cher Haftung. Fehlende Teile, die beim Empfang der Sendung nicht sofort fest­ge­stellt werden können, müssen am Tag der Zustel­lung der Sendung schrift­lich an uns gemeldet werden. Die vertrag­li­chen Zahlungs­ter­mine sind auch dann einzu­halten, wenn sich eine Mängel­rüge in einem unwe­sent­li­chen Umfang als berech­tigt erwiesen hat. Auch bei berech­tigter Mängel­rüge darf der Käufer nur den Teil der Kauf­summe einbe­halten, der dem Streit­wert entspricht.rnrnDie Befes­ti­gungen müssen regel­mäßig über­prüft und, wenn erfor­der­lich, nach­ge­zogen werden. Erst­mals 6 Wochen nach Montage, danach in regel­mä­ßigen Abständen laut EN1176 – 7 (lt. Anlei­tung für Instal­la­tion, Inspek­tion, Wartung und Betrieb).

Unsere Monta­ge­preise gelten für Montagen inner­halb Öster­reichs zuzgl. einer An-, Abfahrts- und Baustel­len­ein­rich­tungs­pau­schale.rnrnMonta­ge­ko­or­di­nator: Der von der FRITZ FRIED­RICH GesmbH zur Verfü­gung gestellte Monta­ge­ko­or­di­nator hat die Aufgabe, den Monta­ge­vor­gang sowie die Situ­ie­rung im Sinne der Normen (Sicher­heits­ab­stände) zu koor­di­nieren. Das zur Montage notwen­dige Personal (ca. 4-5 Personen) sowie Grab­gerät, Werk­zeug und Beton muss bauseits gestellt werden. Die Anlie­fe­rung der Spiel­ge­räte, als vorge­fer­tigter Bausatz, erfolgt durch Spedi­tion. Die LKW- Entla­dung und Übernahme der Spiel­ge­räte, muss vom Kunden erfolgen.

Zahlung

Wenn nicht anders verein­bart, gelten als Zahlungs­ziel 14 Tage netto. Bei Überschrei­tung des Zahlungs­zieles werden bank­üb­liche Verzugs­zinsen verrechnet. Die von uns gelie­ferte Ware bleibt bis zur voll­stän­digen Bezah­lung unser Eigentum. Erfül­lungsort und Gerichts­stand ist Graz. Im Falle einer Weiter­ver­äu­ße­rung bleibt der Eigen­tums­vor­be­halt aufrecht und gilt die Kauf­preis­for­de­rung als an uns abge­treten.

Spiel­ge­räte ohne Montage: Für den Zusam­menbau und die Montage der Geräte werden Fotos, Skizzen und Monta­ge­an­lei­tungen beige­geben.rnFür Liefe­rungen bis zu einem Netto-Waren­wert von € 2.000,u002du002d werden anfal­lende Fracht­kosten verrechnet.rnrnFür Liefe­rungen zu einem Netto-Waren­wert von € 2.001,- bis € 3.000,u002du002d wird ein Fracht­kos­ten­zu­schlag in der Höhe von mind. 10 % des Netto-Waren­wertes verrechnet. Für Liefe­rungen zu einem Netto-Waren­wert von € 3.001,- bis € 4.500,- wird ein Fracht­kos­ten­zu­schlag von mind. 8 % des Netto-Waren­wertes verrechnet. Liefe­rungen über einem Netto-Waren­wert von € 4.501,u002du002d werden frei Bestim­mungsort inner­halb  Öster­reichs „unent­laden“ gelie­fert. Trans­porte per Bahn oder Spedi­tion erfolgen auf Gefahr des Käufers. Für Trans­port­schäden wird von uns keine Haftung über­nommen. Die Orga­ni­sa­tion und die Kosten der LKW-Entla­dung gehen zu Lasten des Käufers.rnrnTrans­port­schäden muss sich der Empfänger sofort bei Übernahme vom Trans­port­un­ter­nehmer (Spedi­teur) bestä­tigen lassen. Nur dann können Ersatz­for­de­rungen an das Trans­port­un­ter­nehmen gestellt werden. Wir sind Ihnen gerne bei der Scha­dens­ab­wick­lung behilf­lich, wenn Sie uns den Schaden am Tag der Zustel­lung melden. Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass einige Spiel­ge­räte bis zu 130 cm im Erdreich versetzt werden müssen. Dadurch ist eine Montage auf Tief­ga­ragen nur bedingt möglich. Die korrekte Boden­ver­an­ke­rung ist aus unserer Monta­ge­do­ku­men­ta­tion ersicht­lich. Wir bitten Sie, dies bei der Planung des Spiel­platzes zu berück­sich­tigen.

Garantie

Wir gewähren für die von uns gelie­ferten Spiel­ge­räte eine Garantie von 2 Jahren auf einwand­freie Funk­tion und Halt­bar­keit.rnrn5 Jahre garan­tieren wir auf von uns gelie­fertes unbe­han­deltes Lärchen­holz (ohne Erdkon­takt) mit Metall­kon­solen gegen Bruch und Fäul­nis­schäden, welche die Stand­si­cher­heit beein­träch­tigen. 5 Jahre garan­tieren wir auf Robi­ni­en­holz im direkten Erdkon­takt gegen Bruch und Fäul­nis­schäden, welche die Stand­si­cher­heit beein­träch­tigen. Für alle beweg­li­chen Teile 1 Jahr Garantie, ausge­nommen mutwil­lige Zerstö­rung oder höhere Gewalt. Wir behalten uns die Möglich­keit von Konstruk­ti­ons­än­de­rungen und Verbes­se­rungen vor. Es können daher Kata­log­ab­bil­dungen vom tatsäch­lich gelie­ferten Produkt abwei­chen. Ersatz­an­sprüche sind auf die einzelnen schad­haften Teile beschränkt und beinhalten keine Arbeits­zeit und keine Trans­port­spesen. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Folge­schäden. Holz ist ein natür­li­cher Baustoff. Durch Klima­ein­flüsse wie Luft­feuch­tig­keit, Trock­nung und Nässe sind Riss­bil­dung und Verfor­mung unver­meidbar und stellen keinen Rekla­ma­ti­ons­grund dar. Ebenso können bei Ober­flä­chen­be­hand­lungen Farb­ab­wei­chungen durch UV Einwir­kung entstehen, welche in keiner Weise eine Quali­täts­be­ein­träch­ti­gung bilden.